Vermittlerprofil
ZURICH Bezirksdirektion
Günter Mommerskamp
Annastraße 20
41063 Mönchengladbach
Telefon: 02161-12622
Fax: 02161-205333
E-Mail: mommerskamp@zuerich.de
Registrierungsnummer: D-OLHJ-5R9IG-05 gem. § 34d Absatz 7GewO
Registrierungsnummer: D-F-137-URFD-25 gem. § 34f Absatz 1GewO
Ich bin als Versicherungsvertreter/Finanzanlagenvermittler/-berater tätig für die
Zurich Gruppe Deutschland sowie deren Kooperationspartner
Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten biete ich eine
Beratung an. Ich erhalte für die Vermittlung eine Vermittlungsprovision, die bereits in
der Versicherungsprämie enthalten ist.
Meine Agentur hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an meiner Agentur.
Bei Fragen zu der Versicherungsvermittlung oder Finanzanlagenvermittlung/-beratung wenden Sie sich bitte zuerst an mich als Ihren Versicherungsvertreter bzw. Finanzanlagenberater oder and das von mir vertretene Versicherungsunternehmen:
Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland
Platz der Einheit, 60327 Frankfurt am Main
Telefon 069/7115-0
Registerbehörde Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon 0180/600585-0 (20ct./Min. dt. Festnetz; max. 60ct./Min. Mobilfunk)
Fax 030/20308-1000
www.vermittlerregister.info
vr@dihk.de
Erlaubnisbehörde Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39, 47798 Krefeld
Telefon 02151/635-0
Fax 02151/635-338
www.ihk-krefeld.de
ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de
Schlichtungsstelle:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon 0800/3696000 (kostenfrei dt. Festnetz; max. 42ct./Min. Mobilfunk)
Fax 0800/3699000 (kostenfrei je Fax dt. Festnetz)
www.versicherungsombudsmann.de
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon 0800/2550444 (kostenfrei dt. Festnetz)
Fax 030/20458931
www.pkv-ombudsmann.de
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
(gem. Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor)
Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Jede Investition birgt Chancen und Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, kurz: "ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen haben können. Unter ansonsten gleichen Umständen (z.B. Laufzeit des Investments und Kreditwürdigkeit des investierten Unternehmens) ist es riskanter in ein Unternehmen zu investieren, welches beispielsweise übermäßig viel Treibhausgase freisetzt, gegen Kernarbeitsnormen wie den Verzicht auf Kinderarbeit verstößt oder seine Geschäftsleitungsmitglieder nicht transparent bezahlt. Ein Unternehmen kann beispielsweise durch sein operatives Geschäft oder Fehlverhalten zu Umweltverschmutzung beitragen und folglich Strafzahlungen von Behörden auferlegt bekommen. Gleiches gilt für Unternehmen, welche eine schlechte oder intransparente Unternehmensführung haben, also wenn beispielsweise Kontrollmechanismen nicht greifen. In beiden Fällen entstehen Schäden bzw. Kosten für die Umwelt und/oder die Gesellschaft; die betroffenen Unternehmen können hierfür zur Rechenschaft gezogen werden. Für einen Investor eines solchen Unternehmens steigt das Risiko eines fallenden Aktien- oder Anleihekurses z.B. als Resultat auf die zu erwartende Strafzahlung des Unternehmens.
Im Gegensatz dazu ist es nachhaltiger in ein Unternehmen zu investieren, welches einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur Umwelt leistet und verantwortungsvoll geführt wird. Oder in ein Immobilienunternehmen zu investieren, das für umweltbewusste Mieter und Pächter attraktiv ist, weil es den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und somit Kosten senkt. Potenzielle Strafzahlungen aufgrund von Fehlverhalten, Versäumnissen oder Kosten durch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben werden bei nachhaltig geführten Unternehmen also unwahrscheinlicher, was sie attraktiver für Investoren macht.
Aus diesen Gründen betrachtet die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG bei der Analyse einzelner Investitionen nicht nur die finanziellen Kennzahlen, sondern untersucht auch die Leistung der Unternehmen im Hinblick auf ESG-Faktoren. Die Ergebnisse fließen dann in die Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten ein und sind fester Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie. Dieser strategischen Ausrichtung schließt sich die Agentur dadurch an, dass die Agentur für ihre Beratung ausschließlich Finanzprodukte der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG berücksichtigt und somit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung miteinschließt. Dadurch ist gewährleistet, dass den Kunden der Agentur nur solche Finanzprodukte empfohlen werden, bei denen die dargestellte Strategie umgesetzt wird.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Sofern und soweit die Agentur zu Finanzprodukten berät, berücksichtigt die Agentur bei dieser Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der zu den Finanzprodukten zur Verfügung gestellten Informationen. Die Agentur berät zu Finanzprodukten der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG. Diese wiederum berücksichtigt bei sämtlichen ihrer Finanzprodukte die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in gleicher Art und Weise. Eine Einstufung und Auswahl nach o.g. Kriterium innerhalb dieser Produkte, ist daher nicht erforderlich.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütung der Agentur steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dies gilt ebenso für die Vergütung der Mitarbeiter und/oder sonstige für die Agentur tätige Personen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hat insbesondere keinen Einfluss darauf, ob die Agentur für die Vermittlung eines Finanzproduktes eine Vergütung erhält oder darauf, wie hoch diese Vergütung ausfällt. Gleiches gilt für die Vergütung der Mitarbeiter der Agentur und/oder sonstige für die Agentur tätige Personen. Dies stellt die Agentur unter anderem durch klare und verbindliche Vorgaben zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten sicher.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage unter zurich.de
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